Erneute Leitzinssenkung bringt Änderungen bei Stundungszinsen & Co
April 2025
Kategorien: Klienten-Info
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Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste, erneute Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im März 2025 auch der Basiszinssatz von 2,53 % auf 2,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 12.3.2025 | Bisher | |
---|---|---|
Stundungszinsen | 6,53 % | 7,03 % |
Aussetzungszinsen | 4,03 % | 4,53 % |
Anspruchszinsen | 4,03 % | 4,53 % |
Beschwerdezinsen | 4,03 % | 4,53 % |
Umsatzsteuerzinsen | 4,03 % | 4,53 % |
Bild: © Adobe Stock – sommart
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